Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen Seppelt
Mario Felgenhauer am 12.03.2008 - 09:54 Uhr
Das Landgericht Hamburg hat die vom deutschen Skiverband gegen Hajo Seppelt erwirkte Einstweilige Verfügung bestätigt.
Widerspruch abgelehnt
Seppelt hatte gegen die Einstweilige Verfügung vom 28. Januar Widerspruch eingelegt. Dieser wurde nun vom Landgericht Hamburg abgelehnt und die Einstweilige Verfügung damit bestätigt. Diese besagt, dass der ARD-Journalist seine Behauptung, deutsche Biathleten und Langläufer seien Kunden der Wiener Blutbank Humanplasma, nicht wiederholen darf. Die Kosten des Widerspruchs muss nun Seppelt selbst bezahlen.